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Der Weg zur Kur
Sie möchten eine Kur in Anspruch nehmen? Um Ihnen den Weg zur Bewilligung etwas zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend alles Wissenwerte in einer kurzen Übersicht zusammen:
Empfehlung durch den Arzt
Es ist Sache des behandelnden Arztes, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen oder eine Kur oder sogar einen geeigneten Kurort bzw. eine Einrichtung zu empfehlen. (Die Rentenversicherungen entscheiden selbst.) Auch der Betriebsarzt oder der Vertrauensarzt können eine Kur in die Wege leiten. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen.Bewilligung durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare.Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich können Sie auf eigene Kosten zur Kur fahren. Innerhalb des gegliederten Systems unserer Sozialversicherung werden allerdings die Kosten für eine Kur, wenn medizinisch notwendig, von einem der Sozialleistungsträger übernommen oder zumindest bezuschußt:- für den, der krankenversichert ist, sowie in der Regel für Rentner = gesetzliche Krankenkasse
- für den, der rentenversichert ist oder es eine bestimmte Zeit lang war = gesetzliche Rentenversicherung
- für den, der weder rentenversichert noch krankenversichert ist und nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gilt = Sozialamt
- nach einem Arbeitsunfall (einschließlich Wegeunfall, auch bei Schul- und Kindergartenbesuch) = Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaften
- für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte, Opfer von Gewalt = Versorgungsamt
- für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein Anspruch nach a, b, d oder e besteht) = Beihilfestelle
- bei ungeklärter Zuständigkeit = Hauptfürsorgestelle, überörtlicher Rehabilitationsträger (z.B. Landschaftsverband)




